Diese 4 Punkte müssen Personalverantwortliche über die Stellenmeldepflicht wissen.

Ab dem 1. Juli 2018 müssen bestimmte Berufsarten zuerst dem RAV gemeldet werden. Ziel ist es die Arbeitslosigkeit in der Schweiz zu senken. Wir haben für Sie zusammengefasst auf was Sie achten müssen.

Berufsarten in denen eine landesweite Arbeitslosenquote von über 8% haben, müssen ab dem 1. Juli 2018 durch alle Arbeitgeber zuerst dem RAV gemeldet werden. Voraussichtlich wird im April eine Liste der Berufsarten publiziert, die darunterfallen.

5 Tage Sperrfrist!

Dem RAV werden fünf Tage Zeit eingerichtet um den Unternehmen qualifizierte Kandidaten aus der Schweiz für die jeweiligen freien Stellen zu offerieren. Erst nach diesen Tagen dürfen die freien Stellen dann offiziell publiziert werden; national, sowie international. Kurze Arbeitseinsätze, sowie Übernahme von Lernenden oder interne Beförderungen werden von der Meldepflicht ans RAV nicht einbegriffen.

Was geschieht bei Nichtmeldung?

Bei der Nichtmeldung im RAV einer neuen Stelle eines Unternehmens, muss mit einer Strafe von bis zu 40`000 Franken gerechnet werden.

Diese 4 Punkte müssen Sie beachten

  • Prüfen ob Ihre eröffnete Stelle zu den Berufsbereichen mit über 8%iger Arbeitslosenquote gehört. Ist die Stelle betroffen, müssen Sie diese zuerst dem RAV melden.
  • Nach 5 Tagen können Sie die Stelle national, sowie international publiziert werden.
  • Bei Nichtmeldung der Stelle fällt eine Busse von 40'000 Franken an.
  • Wir gehen davon aus, dass jährliche Verschärfungen des Inländervorrang light d.h. per 1.Juli jeden Jahres vorgenommen werden.

Beim Ausschreiben über die App von RecruitingHUB müssen Sie sich keine Sorgen machen. Unser System wird automatisch prüfen, ob die Stelle zu einer meldepflichtigen Berufsgattung gehört. Anschliessend wird das Publikationsdatum anderer Medien automatisch angepasst und zuerst das RAV informiert. Mit uns können Sie sorgenfrei ihre Stellen ausschreiben.

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